← Zurück zur Startseite

Allgemeine Geschäftsbedingungen

JL Concepts — Jan Linnemann · Stand: September 2026 · Impressum

§ 1Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Jan Linnemann, handelnd unter „JL Concepts" (nachfolgend „Auftragnehmer"), und seinen Auftraggebern über die Erbringung von Prozessautomatisierungs-, KI-Beratungs- und SAP-Beratungsleistungen. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot schriftlich (auch per E-Mail) annimmt oder der Auftragnehmer eine Auftragsbestätigung versendet.

§ 3Leistungsumfang und Mitwirkung des Auftraggebers

  1. Art, Umfang und Ablauf der Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung.
  2. Der Auftraggeber stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Testdaten rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Verzögerungen, die auf fehlender oder verspäteter Mitwirkung beruhen, verlängern vereinbarte Termine entsprechend.
  3. Automatisierungslösungen werden, soweit im Angebot nicht anders vereinbart, in der eigenen IT-Umgebung des Auftraggebers betrieben; der Auftragnehmer erhält keinen dauerhaften Zugriff auf Kundendaten über den Projektzeitraum hinaus.

§ 4Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung (Festpreis, Stunden-/Tagessatz oder Pilotpauschale).
  2. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Mit Ablauf dieser Frist gerät der Auftraggeber automatisch in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB).
  3. Für die Zeit des Verzugs ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu berechnen (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Pauschale in Höhe von 40 Euro zu verlangen (§ 288 Abs. 5 BGB); die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt. Der Auftragnehmer ist zudem berechtigt, die Leistungserbringung bis zum Zahlungseingang auszusetzen.

§ 5Nutzungs- und Urheberrechte

Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber an den im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnissen (z. B. Automatisierungsskripte, Prompts, Konfigurationen) mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck ein. Zugrunde liegende, bereits vor dem Auftrag bestehende Methoden, Vorlagen und Werkzeuge des Auftragnehmers verbleiben bei diesem und dürfen auch für andere Kunden weiterverwendet werden, soweit dabei keine vertraulichen Informationen des Auftraggebers offengelegt werden.

§ 6Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrags fort. Verarbeitet der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers (Art. 28 DSGVO), schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung; die Leistungserbringung beginnt insoweit erst nach deren Abschluss.

§ 7Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten in diesem Sinne sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
  3. Im Übrigen — also bei leicht fahrlässiger Verletzung sonstiger, nicht wesentlicher Vertragspflichten — ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Eine Haftung für mittelbaren Schaden und entgangenen Gewinn ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Für Datenverlust haftet der Auftragnehmer nur in Höhe des Schadens, der auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber eingetreten wäre; der Auftraggeber ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich.
  4. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers sowie für deren persönliche Haftung.

§ 8Laufzeit und Kündigung

Bei Projekten mit einmaligem Leistungsumfang endet der Vertrag mit Abnahme der vereinbarten Leistung. Bei fortlaufenden Leistungen (z. B. laufende Betreuung einer Automatisierung) gilt die im Angebot vereinbarte Laufzeit; eine ordentliche Kündigung ist, sofern nicht anders vereinbart, mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 9Schlussbestimmungen

Individuell zwischen den Parteien getroffene Vereinbarungen — auch mündliche oder nachträgliche — gehen dieser Regelung und diesen AGB stets vor. Im Übrigen bedürfen Änderungen und Ergänzungen des Vertrags der Textform. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Auftragnehmers; im Übrigen gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.