JL Concepts — Jan Linnemann · Stand: September 2026 · Impressum
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Jan Linnemann, handelnd unter „JL Concepts" (nachfolgend „Auftragnehmer"), und seinen Auftraggebern über die Erbringung von Prozessautomatisierungs-, KI-Beratungs- und SAP-Beratungsleistungen. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot schriftlich (auch per E-Mail) annimmt oder der Auftragnehmer eine Auftragsbestätigung versendet.
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber an den im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnissen (z. B. Automatisierungsskripte, Prompts, Konfigurationen) mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck ein. Zugrunde liegende, bereits vor dem Auftrag bestehende Methoden, Vorlagen und Werkzeuge des Auftragnehmers verbleiben bei diesem und dürfen auch für andere Kunden weiterverwendet werden, soweit dabei keine vertraulichen Informationen des Auftraggebers offengelegt werden.
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrags fort. Verarbeitet der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers (Art. 28 DSGVO), schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung; die Leistungserbringung beginnt insoweit erst nach deren Abschluss.
Bei Projekten mit einmaligem Leistungsumfang endet der Vertrag mit Abnahme der vereinbarten Leistung. Bei fortlaufenden Leistungen (z. B. laufende Betreuung einer Automatisierung) gilt die im Angebot vereinbarte Laufzeit; eine ordentliche Kündigung ist, sofern nicht anders vereinbart, mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Individuell zwischen den Parteien getroffene Vereinbarungen — auch mündliche oder nachträgliche — gehen dieser Regelung und diesen AGB stets vor. Im Übrigen bedürfen Änderungen und Ergänzungen des Vertrags der Textform. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Auftragnehmers; im Übrigen gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.